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Tüfelschilen im Kanton Zürich
Durch das Bäntal hinauf gelangt man zur grössten Tuffsteinablagerung im Kanton Zürich. Herrührend von den
Quellen, die nordwestlich Oberlangenhard aus dem Moränenschutt austreten, fliesst kalkhaltiges Wasser über einen 60 Meter hohen Abhang ins Bäntal
hinunter und scheidet an der Luft jenen Kalk aus, der sich als poröses, aber sehr hartes Gestein ablagert.
“Gleich zu Beginn ist zu diesem Kraftort anzumerken, dass für nähere geist-reiche
Informationen - abseits der touristischen - gerne auch die Mitglieder von “Schuschu” zur Verfügung stehen. Insbesondere ist hier vom “Berggeist des Wasserfalls” die (schamanische) Rede.
Weiters gibt es einen Wächter vor dem Wasserfall und einen Berggeist innerhalb der Felsen rechts vom Wasserfall. In der Anderswelt ist der
Wasserfall nicht alleine. Es sind zwei. Eine weitere Quelle fliesst in der Nähe des Wächters. Dies alles sind schamanische Wahrnehmungen.” Quelle: Wanderer von http://www.schuschu.org
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Der Name „Tüfels-Chilen" rührt von einer Grotte her, die sich bei diesen Vorgängen
gebildet hatte, jedoch durch Abbau zerstört worden ist, den man schätzte den wetterbeständigen Tuffstein als Baumaterial, nicht zuletzt für Kirchtürme. So besteht der
im Jahre 1794 umgebaute und dem Südturm angeglichene Nordturm der Stadtkirche Winterthur in seinen Obergeschossen aus Bäntaler Tuffstein. Heute beeindruckt im
einstigen Steinbruch der treppenartige, mit Moos überwachsene Hang, über welchen ein kristallklares Wasser zu Tale plätschert.
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Ohne Zweifel wurden im besagten Tuffsteinbruch „Tüfels-Chilen" schon Steine weit vor
den ersten schriftlichen Erwähnungen des späteren 17. Jahrhunderts abgetragen.
1722 verkaufte Schulmeister Marx Wirth von Oberlangenhard zusammen mit seinem Vater
Hans Ulrich eine halbe Jucharte „Steinbruch" an die Stadt Winterthur. Beim bescheidenen Verkaufspreis von 30 Gulden blieben "Holz und Boden" weiterhin im
Besitz von Wirth, „einzig nur die Stein, so sich in diesem Stuck befinden, sollen der Stadt zustehen. Dagegen verpflichteten sich die Wirth, Winterthur „Weg und Strasse" zum Bruch
herzustellen und zu gewährleisten". Weiter heisst es im Grundprotokoll: „Auch wann die Herren Käufer (Schultheiss und Rat) ein Waagbaum by Brechnung der Steinen nötig, sie ein
solchen in des Verkäufers Holz ungesperrt hauen mögen." Aus der Beschreibung der Anstösser erfahren wir die übrigen Teilhaber des Bruches: es waren der Schlatter Müller
Hans Jakob Müller und der Elgger Meisenwirt Trachsler. Das Kaufgeschäft sollte die eifersüchtige Obrigkeit in Zürich auf den Plan rufen.
1726 liess diese durch das Grafschaftsgericht Kyburg feststellen, dass Steinbrüche zum staatlichen Regalbereich gehörten und der Kauf durch Winterthur eigentlich unzulässig
gewesen sei. Doch angesichts der Armut der Verkäufer liess man es dabei bewenden. Immerhin behielt man sich das Regal vor und damit das Recht, jederzeit Steine für
staatliche Gebäude und Strassen zu beziehen. In diesem Zusammenhang, im Jahre 1726, erschien übrigens erstmals die Bezeichnung „Teufelskirche". Dieser Name wurde wohl von
der äusseren Erscheinungsform des durch Quellwasser abgelagerten Tuffsteins abgeleitet.
Winterthur liess seinen Teil des Bruches im Akkord ausbeuten. In einem Vertrag von 1783
legte man den Akkord für zwei Arbeiter auf 6 Schilling pro Kubikschuh ordentlich behauenen Steines fest.
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Fotoquelle: Wir bedanken uns recht herzlich für die Fotos bei Wanderer! Zu finden bei
http://www.schuschu.org
Textquelle: Text (bis auf die geist-reichen Worte des Wanderers - Danke!) von der Informationsseite der Gemeinde
Zell: http://www.zell.ch/kulturfreizeit/freizeit/tuefelschilen.php
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